Allgemeine Verkaufsbedingungen der Farnell GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
- Allgemeines – Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
- Versendung, Gefahrübergang
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe
- Haftungsbeschränkungen
- Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen
- Product Watch-Service
- Schlussbestimmungen
- Datenschutzhinweis
- EAG-VO
- Sonderbeschaffung
- Geschäftsverwaltung
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1. Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Farnell und Unternehmern (Besteller) auch wenn darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
- Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, für die der Abschluss des Rechtsgeschäfts zum Betrieb seines (ihres) Unternehmens gehört.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder mündliche Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Ändert Farnell diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt.
2. Vertragsschluss
- Die Angebote von Farnell sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. Farnell ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch Farnell nicht übernommen.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Alle Geschäfte werden für Farnell erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Übersendung der Ware ausgeführt werden. Farnell behält sich ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, insbesondere für den Fall, dass negative Merkmale über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers bekannt werden, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gefährdet erscheinen lassen, insbesondere Wechsel oder Scheckproteste.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Farnell zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.
3. Preise
- Die Preise in Euro gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die im Katalog und in Angeboten abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise und freibleibend. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Im Falle einer Steigerung der Gestehungskosten (Materialpreise, Löhne, Verpackungskosten, Generalunkosten, etc) zwischen Bestellung und Lieferung kann eine entsprechende Preisangleichung erfolgen.
- Preise, die im Katalog mit drei Stellen hinter dem Komma ausgewiesen sind, werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
4. Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart oder angegeben oder angeboten, bieten wir Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte an. Farnell behält sich jedoch bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.
- Zahlungen sind grundsätzlich ab Rechnungserhalt fällig. Sie haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug bei Farnell einzugehen. Bei Eingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Farnell über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
- Bei Zahlung per Kreditkarte gelten folgende Besonderheiten: Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug von Skonto fällig. Eine Freigabe der Bestellung sowie die Abbuchung des Gesamtbetrags der Bestellung erfolgt nach Autorisierung durch das jeweilige Kreditkarteninstitut. Im Falle einer Teillieferung wird der Gesamtbetrag der Bestellung bereits bei der ersten Teillieferung fällig, da sich die Autorisierung zur Belastung des angegebenen Kontos auf den Gesamtbetrag bezieht.
- Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, der am Tag des Verrechnungsdatums gültig ist, zu verzinsen, jedenfalls jedoch in der Höhe von 12% p.a. Farnell ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 2,50 in Rechnung zu stellen.
- Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Farnell ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Farnell anerkannt wurden.
- Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Im Falle von Lastschriftretouren oder nicht eingelösten Schecks werden alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.
- Rechnungen werden elektronisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die während der Kontoeröffnung angegeben wurde. Setzen Sie sich mit der Debitorenbuchhaltung in Verbindung (Kontaktinformationen finden Sie auf der Rechnung), wenn Sie dies ändern möchten oder eine gedruckte Rechnung wünschen. Wenn eine gedruckte Rechnung erforderlich ist, behält sich Farnell das Recht vor, eine Gebühr zur Deckung der Portokosten zu verlangen.
5. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
- Liefertermine oder –fristen sind nur bei ausdrücklicher Zusicherung verbindlich. Sie bedürfen der Schriftform.
- Bei Lieferverzug durch Farnell ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf von der Bestellung hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, Farnell fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Farnell nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, insbesondere auch wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
- Farnell ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Farnell ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.
- Bei Abrufaufträgen sichert Farnell eine Bevorratung für mindestens drei Monate zu. Der Abrufauftrag darf eine maximale Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten. Einzelne abgerufene Positionen müssen mindestens einen Rechnungsbetrag von netto EUR 125,-- aufweisen. Die Abruftermine gelten als Festtermine. Werden die Abruftermine vom Besteller nicht eingehalten, behält sich Farnell eine Preisänderung auf den Listenpreis bei Abruf vor. Abrufaufträge sind nur mit fester Termineinteilung der einzelnen Lieferungen möglich.
6. Versendung, Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Farnell noch andere Leistungen, z. B. Versand, Anfuhr oder Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird Farnell auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Schäden versichern.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist Farnell verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Farnell behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Besteller, sie betragen jedoch mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Kalendermonat.
7. Eigentumsvorbehalt
- Farnell behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller damit zusammenhängenden Zinsen und Kosten vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Besteller ist verpflichtet, Farnell einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. oder 3. dieser Bestimmung, kann Farnell, wenn vorher dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung bestimmt wurde, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
- Der Besteller ist berechtig, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits bei Vertragsabschluss alle Forderungen aus Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages an Farnell ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Farnell element14 nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Farnell behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8. Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe
- Farnell leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen kann der Besteller die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies gilt nicht bei Verlust des Lebens oder Verletzung der körperlichen Integrität.
- Farnell trifft im Rahmen der Mängelgewährleistung kein Verschulden, wenn ein Mangel für Farnell nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand erkennbar war.
- Der Besteller muss Farnell offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder dritter Stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Garantien im Rechtssinne werden von Farnell nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Erfüllt Farnell seine Pflichten ordnungsgemäß, so ist ein Rücktritt des Bestellers nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Farnell zulässig. Die Zustimmung seitens Farnell erfolgt durch Einholung einer Berechtigungsnummer für Retouren („RMA“). Ausgeschlossen ist ein derartiger Rücktritt bei Software, die speziell hergestellt wurde, bei Waren, die gefährliche Substanzen gemäß Richtlinie 2002/95/EC bezüglich der Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik enthalten. Bei einem Rücktritt des Bestellers trotz ordnungsgemäßer Pflichterfüllung seitens Farnell gelten folgende weitere Regelungen: Die Ware ist vom Kunden auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden. Die Ware muss unbeschädigt sein und sich in der Originalverpackung befinden. Bei statisch empfindlicher Ware, sowie Waren mit feuchtigkeitsempfindlichen Bauteilen, die in versiegelter Verpackung geliefert wurde, muss die Sicht- oder Abzugsverpackung unbeschädigt sein. Die Ware ist an folgende Adresse zurückzuschicken: Farnell GmbH, Birkenstr. 2, 5300 Salzburg / Hallwang“. Die Berechtigungsnummer für Retouren („RMA“), dass Kundenkonto sowie die Auftragsnummer muss auf der Außenseite der Verpackung deutlich sichtbar angebracht sein, die Originalschachtel bzw. Originalverpackung darf hierdurch nicht beschädigt werden. Die rückgesandte Ware muss 21 Tage nach Absendung durch Farnell bei Farnell wieder eingehen. Werden die vorstehenden Bestimmungen nicht eingehalten unterliegt die Rücknahme dem freien Ermessen von Farnell. Farnell ist berechtigt für derartige Rücknahmen dem Besteller 20% des Rechnungswertes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer der zurückgegebenen Ware oder 10,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, je nach dem welcher Betrag höher ist, zu belasten. Dem Besteller steht der Nachweis offen, dass bei Farnell kein oder ein niedrigerer Aufwand für die Bearbeitung der Retoure entstanden ist.
9. Haftungsbeschränkungen
- Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere in Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von Farnell zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
- Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Farnell grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Farnell zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen
Der Besteller ist verpflichtet, Farnell von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen Farnell wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von Farnell bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut worden ist, verursacht worden ist, wenn der Preis des von Farnell gelieferten Produkts in keinem angemessenen Verhältnis zum Verkaufspreis des Endprodukts steht. Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Verkaufspreis des Endproduktes das 2.000fache des Kaufpreises für das von Farnell gelieferte Produkt übersteigt.
11. Product Watch-Service
- Farnell wird sich um Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, bereits im Vorfeld Informationen zu erteilen, wenn Produkte zukünftig abgekündigt werden und/oder zukünftig nicht mehr lieferbar sein werden, und entsprechende Ersatzempfehlungen auszusprechen (Product Watch-Service). Die Erteilung derartiger Informationen ist nicht immer möglich; der Besteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung entsprechender Informationen, auch wenn er um derartige Informationen explizit gebeten hat.
- Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zum Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. Farnell ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch Farnell nicht übernommen.
- Der Product Watch-Service ist für den Besteller kostenlos.
- Farnell übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/oder Rechtzeitigkeit von Informationen im Rahmen des Product Watch-Service. Die Information, dass ein Produkt nicht mehr lieferbar sein wird, beinhaltet nicht die Aussage, dass das Produkt auch über andere Lieferwege nicht mehr erhältlich ist. Falls Farnell ein Ersatzprodukt benennt, obliegt es dem Besteller zu prüfen, ob das empfohlene Produkt sich für seine Zwecke eignet. Eine Haftung für die Verwendungsfähigkeit des Ersatzproduktes wird von Farnell nicht übernommen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Informationen durch Farnell. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von Farnell zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden und/oder bei Verlust des Lebens.
12. Schlussbestimmungen
- Es wir österreichisches Sachrecht vereinbart.
- Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gericht in Salzburg als vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Datenschutzhinweis
- Personenbezogene Daten des Bestellers werden von Farnell ausschließlich zur Kundenbetreuung und – Information gespeichert.
- Soweit ein Besteller keine weiteren Informationen wünscht, wird dies von Farnell auf entsprechende Mitteilung hin berücksichtigt.
14. EAG-VO
Farnell hat für die Entsorgung der unter das EAG-VO fallenden Geräte mit der ERA GmbH einen Vertrag (Nr. 50392) geschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, Altgeräte im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich an den von der ERA genannten Stellen ab zu geben.
15. Sonderbeschaffung
Farnell erstellt auf Wunsch auch Angebote für die Beschaffung von Waren, die nicht im Farnell Standardproduktangebot enthalten sind und beschafft diese. Für sämtliche Abwicklungen und Leistungen über die Sonderbeschaffung gelten separate Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
16. Geschäftsverwaltung
Farnell Die gesamte oder ein Teil der Verwaltung, die mit der erfolgreichen Erstellung von Handelskonten und der Verarbeitung Ihrer Bestellung zusammenhängt, kann automatisiert werden
1. Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ergänzend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Farnell GmbH und Unternehmen (Besteller), soweit eine Bestellung sich nicht auf das von Farnell angebotene Produktsortiment bezieht, sondern Farnell die Artikel beschaffen soll (Sonderbeschaffungen).
- Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Ändert Farnell diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Farnell wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen wirkt.
2. Informationspflichten – Vertragsschluss
- Der Besteller ist verpflichtet, Farnell alle im Rahmen der konkreten Sonderbeschaffung relevanten Informationen für das zu beschaffende Produkt, insbesondere die exakte technische Spezifikation und wenn möglich Hersteller und Hersteller-Artikelnummer, mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt auch für alle Umstände, die bestimmte Produkte als besonders geeignet erscheinen lassen oder bestimmte Produkte ausschließen.
- Mit der Entgegennahme eines Auftrages zur Sonderbeschaffung kommt noch kein Vertragsverhältnis zwischen Farnell und dem Besteller zustande. Ein Vertragschluss kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Farnell für die zu beschaffenden Waren annimmt oder Farnell die Beschaffung schriftlich bestätigt.
3. Rechte an Angebotsunterlagen
- An allen von Farnell zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen sowie an allen zur Verfügung gestellten Mustern behält sich Farnell alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne gesonderte Vereinbarung werden sie nur zur Prüfung durch den Kunden hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit des angebotenen Produktes übergeben; sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des konkreten Auftrages, sie endet, sobald der in den Unterlagen oder Mustern enthaltene Wissensinhalt öffentlich bekannt ist.
- Der Besteller sichert zu, dass er an allen zur Angebotserstellung an Farnell übergebenen Mustern, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen über ausreichende Eigentums- und Schutzrechte verfügt. Soweit der Besteller hierzu nichts gesondert mitteilt, darf Farnell davon ausgehen ,dass die übergebenen Unterlagen und Muster an Dritte zur Angebosterstellung weitergegeben werden dürfen. Sollte Farnell wegen der Verletzung von Eigentums- und/oder Schutzrechten aufgrund von vom Besteller übergebener Unterlagen in Anspruch genommen werden, so hat der Besteller Farnell von allen hieraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch von Farnell aufgewendete Kosten zur Abwehr von derartigen Ansprüchen.
4. Sukzessive Lieferung, Abrufaufträge
- Bei Sonderbeschaffungen garantiert Farnell eine Verfügbarkeit des jeweiligen Produktes im Rahmen späterer Bestellungen nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurde.
- Bei Abrufaufträgen garantiert Farnell keine Bevorratung, es sei denn, dass ein bestimmtes Liefervolumen für einen bestimmten Abrufzeitraum schriftlich zugesagt wurde.
- Farnell ist bei wiederholter Lieferung eines Produktes nicht verpflichtet, den Besteller darauf hinzuweisen, dass gegebenenfalls ein Produkt künftig nicht mehr lieferbar sein kann. Eventuell dennoch weitergegebene Informationen dienen rein dem Service des Bestellers und lösen für Farnell keinerlei Bindungswirkung oder rechtliche Verpflichtung aus.
5. Haftungsbeschränkung
- Im Rahmen von Beschaffungsaufträgen kann sich die Situation ergeben, dass Farnell keine zuverlässigen Erkenntnisse über die ursprüngliche Quelle des nachgefragten Produktes erlangen kann. Farnell behält sich in diesem Fall vor, die jeweiligen Produkte unter Ausschluss jeglicher eigener Gewährleistung anzubieten. Dies gilt immer und auch ohne separaten Hinweis auf dem jeweiligen Angebot für Produkte, die vom Hersteller abgekündigt (obsolete) sind oder deren Herstelldatum (Datecode) älter als 12 Monate ist. Nimmt der Besteller ein derartiges Angebot an, so sind sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche und /oder Schadensersatzansprüche wegen Mängel gegen Farnell ausgeschlossen. Farnell wird jedoch im Falle eines Mangels bzw. Schadens sämtliche Ansprüche, die gegenüber dem eigenen Vorlieferanten ihr zustehen an den Besteller abtreten. Sollte ein Abtretung nicht möglich sein, wird Farnell sämtliche Ansprüche im eigenen Namen auf Kosten des Bestellers gegenüber dem eigenen Vorlieferanten verfolgen. Das hierbei erlangte, wird Farnell an den Besteller herausgeben.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsausschlüsse nicht bei von Farnell zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
6. Ergänzende Bestimmungen – Schlussbestimmungen
- Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen für die Sonderbeschaffung gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Farnell GmbH in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten. Farnell element14 stellt die Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf Wunsch in Textform zur Verfügung.
- Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist.
Stand Januar 2020